Die Antwort nennt, worauf sie sich stützt.
Kein „im Allgemeinen gilt". Paragraf, Fassung, Datum — nachprüfbar in einem Klick.
- Eigene Hardware, keine fremde Schnittstelle
- Frühere Fassungen auf den Stichtag
Beispiel
„Wie lange muss ich einen Dienstzettel aufheben?"
Für den Dienstzettel selbst gibt es keine eigene Aufbewahrungsfrist. …
§ 2 Abs 1 AVRAG, Fassung vom 01.01.2026 · § 1159 ABGB
Für wen
Kanzleien, Steuerberatung, Rechtsabteilungen und Gemeinden — überall dort, wo eine Antwort ohne Fundstelle nicht genügt.
Was es kann
Beispielantwort
„Wie lange muss ich einen Dienstzettel aufheben?"
Für den Dienstzettel selbst gibt es keine eigene Aufbewahrungsfrist. Weil er das Arbeitsverhältnis dokumentiert, empfiehlt sich dieselbe Frist wie für die übrigen Personalunterlagen: mindestens bis zum Ablauf der Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, also drei Jahre nach dessen Ende (§ 1486 ABGB). § 2 Abs 1 AVRAG verpflichtet zur unverzüglichen Ausstellung bei Antritt; ein späterer Verlust berührt die Gültigkeit des Arbeitsvertrags selbst nicht (§ 1159 ABGB).
§ 2 Abs 1 AVRAG, Fassung vom 01.01.2026 · § 1159 ABGB
Preise
€ 50 je Sitzplatz und Monat, gestaffelt ab € 40, unbegrenzte Anfragen — niemand zählt mit. Details auf der Preisseite.