Fassung 1.0, gültig ab [Datum]
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Chrono-Rechtsrecherche der Chrono GmbH, FN 421020y, Kupetzstraße 1/2, 3003 Gablitz.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Vertragspartner ist der Kunde (die Kanzlei, das Unternehmen, die Gebietskörperschaft), nicht die einzelne nutzende Person.
(1) Die Chrono-Rechtsrecherche beantwortet Fragen zum österreichischen und europäischen Recht und nennt dazu Fundstellen.
(2) Die Antworten werden von einem KI-System erzeugt.
(3) Die Leistung ist keine Rechtsberatung. Es kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Nutzung entbindet nicht von der eigenen rechtlichen Prüfung.
(4) Die Chrono GmbH übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Antworten. Die genannten Fundstellen sind vom Nutzer im Volltext zu prüfen, bevor er sich auf sie stützt.
(1) Zugänge werden einzeln vergeben. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht.
(2) Jeder Zugang ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht weitergegeben oder von mehreren Personen genutzt werden.
(3) Der Kunde benennt eine Person als Administrator. Diese verwaltet die Zugänge im Rahmen der gebuchten Sitzplätze und die Rechnungsdaten.
(4) Der Kunde haftet für das Verhalten der ihm zugeordneten Personen wie für eigenes.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Der Preis richtet sich nach der Zahl der gebuchten Sitzplätze, staffelweise: Platz 1 bis 3 je € 50, Platz 4 bis 10 je € 45, Platz 11 bis 25 je € 40 pro Monat. Ab dem 26. Platz nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Bei Vorauszahlung für sechs Monate sind 5,5 Monatsentgelte zu zahlen, bei Vorauszahlung für zwölf Monate 10 Monatsentgelte.
(4) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Eine Erhöhung der Sitzplatzzahl wird ab dem Folgemonat verrechnet. Eine Verringerung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bereits gezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.
(1) Die Zahl der Anfragen ist nicht begrenzt und wird nicht gezählt.
(2) Die Leistung ist auf die Nutzung durch Menschen ausgelegt. Als Rahmen einer fairen Nutzung gelten im Durchschnitt 300 Anfragen je Sitzplatz und Monat, über alle Sitzplätze des Kunden gerechnet.
(3) Wird dieser Rahmen dauerhaft überschritten, wird die Chrono GmbH den Kunden darauf ansprechen und eine Anpassung vorschlagen. Eine automatische Sperre erfolgt nicht.
(4) Untersagt ist der automatisierte Abruf über Skripte oder Schnittstellen sowie die Weiterverwertung der Antworten als eigenes Rechercheangebot.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Bei Vorauszahlung endet der Vertrag frühestens mit Ablauf des im Voraus bezahlten Zeitraums.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende werden die Zugänge deaktiviert. Der Kunde kann bis zum Vertragsende eine Ausleitung seiner Fragen und Antworten verlangen.
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Die Chrono GmbH bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, behält sich aber Wartungsarbeiten und Unterbrechungen vor.
(1) Die Chrono GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass sich der Kunde auf eine Antwort stützt, ohne die genannten Fundstellen geprüft zu haben (§ 2 Abs. 4).
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gestellte Fragen gespeichert und zur Qualitätsprüfung von Mitarbeitern der Chrono GmbH eingesehen werden können.
(3) Die Chrono GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über Inhalte, die ihnen dabei bekannt werden.
(4) Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird auf Verlangen abgeschlossen.
(1) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.